News

Verbraucher haben bei Internetauktionen gewerblicher Anbieter ein Widerrufsrecht

Die Einräumung eines befristeten Widerrufsrechts durch § 312 d Abs.1 BGB gilt nach dem BGH auch für Internatauktionen. Zwar schließe § 312 d Abs.4 Nr.5 BGB das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, die „in der Form von Versteigerungen( §156 BGB)“ geschlossen würden, aus. Die Internetauktion bei eBay sei aber aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung des Vertragsschlusses keine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB.

Gemäß § 156 S.1 BGB komme bei einer Versteigerung der Vertrag erst durch den Zuschlag des Versteigerers zustande. Anders sei es bei den Internetauktionen der Firma eBay. Hier komme der Vertrag durch ein verbindliches Verkaufsangebot des Gewerbetreibenden und die Annahme diese Angebots durch das Höchstgebot des Verbrauchers zustande. § 312 d Abs.4 Nr.5 BGB könne als grundsätzlich eng auszulegende Ausnahmebestimmung auch nicht entsprechend angewandt werden. Dies entspreche auch dem Zweck des im Interesse des Verbraucherschutzes geschaffenen Widerrufsrechts. Schließlich sei der Verbraucher, der einen Gegenstand bei einer Internauktion von einem gewerblichen Anbieter erwerbe, den gleichen Risiken ausgesetzt wie bei andere Vertriebsformen des Fernabsatzes.

Von dem Urteil des BGH können auch Altkunden profitieren. Da die Händler ihre Kunden nicht über das Widerrufsrecht informiert hätten, könnten die Käufer auch im nachhinein noch den Vertrag rückgängig machen. Dies gelte aber nur für Verträge, die nach dem 01.11.2002 geschlossen worden seien.

Beachten Sie, dass sich diese Rechtsprechung des BGH allein auf die Beziehung zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher bezieht, so dass auch in Zukunft bei einer rechtsgeschäftlichen Beziehung zwischen zwei Verbrauchern dem Erwerber kein Widerrufsrecht nach § 312 d zustehen wird und somit die Bedeutung dieser Vertriebsform auch in Zukunft wohl nicht allzu stark abnehmen wird.

Quelle/Autor: Tekin Polat  

Kontakt

Wir helfen Ihnen gerne und schnell bei Ihren Fragen weiter.
Ihre persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier.

Formulare

Lassen Sie sich über unsere Produkte informieren oder fordern Sie direkt Ihre Vertragsunterlagen an.
Weiter

Datenschutz

Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Social Media

Alpmann auf Facebook Alpmann auf Instagram Alpmann auf Spotify Alpmann auf Youtube