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Föderalismusreform im Gesetzgebungsverfahren
Auf der Grundlage der Vorarbeiten der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung hat sich die große Koalition im Koalitionsvertrag vom 18. November 2005 auf eine im Konsens mit den Ländern entwickelte Föderalismusreform geeinigt.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung haben die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD nunmehr den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und ein Begleitgesetz mit den notwendigen Folgeregelungen auf einfach-rechtlicher Ebene eingebracht.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c) in BT-Drs.16/813
- Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes in BT-Drs.16/814
Zu den Einzelheiten vgl. AS-Aktuell 2006, S. 7 f. u. 14.
Quelle/Autor:
Horst Wüstenbecker