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Konkludente Zusicherung "fabrikneu" beim Modellwechsel

Der Käufer schloss einen Leasingvertrag über einen BMW 523 i, der ihm aus dem Lagerbestand des Händlers vermittelt wurde. Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses verschwieg der Verkäufer, dass eine "Modellpflege" unmittelbar bevorstand. Eine Auslieferung des neuen Modells an den Händler war noch nicht erfolgt.

Leitsätze:

  • Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist entgegen der in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird. 

BGH, Urteil v. 16.07.2003 - VIII ZR 243/02 NJW 2003, 2824, www.bundesgerichtshof.de (externer Link zum Volltext)



Quelle/Autor: Reuschenbach  

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