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Mietrecht: Erlaubnisvorbehalt des Vermieters für Aufnahme eines Lebensgefährten auch nach dem Mietrechtsreformgesetz
§§ 540 Abs. 1, 553 BGB
Leitsatz: Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch.
BGH, Urteil v. 05.11.2003 - VIII ZR 371/02 www.bundesgerichtshof.de
Quelle/Autor:
Reuschenbach