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Art. 82 Abs. 1 GG: Das Gesetzesprüfungsrecht des Bundespräsidenten
Ob und in welchem Umfang dem Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen ein Prüfungsrecht zusteht, ist seit jeher umstritten. Der derzeitige Amtsinhaber Johannes Rau nimmt in seinem Aufsatz das Zustandekommen des sog. Zuwanderungsgesetzes vom 22.06.2002 (BGBl. I, S. 1946; dazu BVerfGE 106, 310) zum Anlass, Grundlagen und Auswirkungen dieses Standardproblems des Staatsorganisationsrechts darzustellen.
Quelle/Autor:
Reuschenbach