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Bundestag beschließt Gesetz über den Europäischen Haftbefehl

„Mit dem Europäischen Haftbefehl wird die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten erheblich beschleunigt und die Kriminalitätsbekämpfung in Europa weiter verbessert. Unter Wahrung der rechtsstaatlichen Garantien können so international gesuchte Verdächtige schneller vor Gericht gestellt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Der Europäische Haftbefehl vereinfacht das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und verkürzt die Dauer der Auslieferungsverfahren. Mit einer so genannten „Positivliste“ erspart er den Mitgliedstaaten bei über 30 Deliktsgruppen die aufwändige Prüfung, ob die Tat in beiden Staaten strafbar ist. Binnen einer Frist von 60 Tagen, die auf 90 Tage verlängert werden kann, soll eine Entscheidung über die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehl ergehen.

„Einer der Kernbereiche einer effektiven Verbrechensbekämpfung in Europa ist die rasche Überstellung von Straftätern an einen anderen Mitgliedsstaat. Deshalb hat der Rat der Europäischen Union die Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Anschläge von Madrid unlängst nachdrücklich dazu aufgefordert, alle noch erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Europäischen Haftbefehl vollständig und unverzüglich umzusetzen. Dem ist die Bundesrepublik Deutschland heute nachgekommen. Der Einspruch des Bundesrates mit den Stimmen der unionsgeführten Bundesländer war umso unverständlicher, als der Bundestag den Entwurf erst im März 2004 mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen hatte", sagte Zypries.

Quelle/Autor: Pressemitteilung des BMJ  

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