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Zuwanderungsgesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft
Das Gesetz geht zurück auf die Ergebnisse einer vom Bundesinnenminister im Jahre 2000 eingesetzten parteiübergreifenden „Unabhängigen Kommission Zuwanderung“ (sog. Süßmuth-Kommission). Auf der Grundlage des Berichts der Kommission hatte die Bundesregierung im November 2001 den Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (sog. Zuwanderungsgesetz) vorgelegt (BT-Drs. 14/7987). Der Bundestag hatte das Gesetz am 01.03.2002 in abgeänderter Form beschlossen (BR-Drs. 157/02). Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 22.03.2002 in einer rechtlich höchst umstrittenen Entscheidung zu. Ausschlaggebend war ein geteiltes Votum des Landes Brandenburg, das der Bundesratspräsident als Zustimmung wertete. Das BVerfG hat darin einen Verstoß gegen Art.51 Abs. 3 S. 2 GG gesehen und das Zuwanderungsgesetz deswegen für nichtig erklärt (Urt. vom 18.12.2002 2BvF1/02, NJW 2003, 339).
Daraufhin hatte die Bundesregierung Anfang 2003 das Gesetz erneut unverändert in den Bundestag eingebracht. Dem vom Bundestag am 09.05.2003 beschlossenen Gesetzentwurf hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 20.06.2003 nicht zugestimmt. Daraufhin hatte die Bundesregierung Anfang Juli 2003 den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Eine Einigung konnte der Vermittlungsausschuss jedoch erst am 30.06.2004 erzielen, nachdem sich Regierung und Opposition auf einen Kompromiss verständigt hatten.
Einzelheiten zum Zuwanderungsgesetz unter
http://www.bmi.bund.de/Annex/de_25594/Einzelheiten_des_Zuwanderungsgesetzes.pdf
Quelle/Autor:
Horst Wüstenbecker