Aktuelle Klausuren

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Klausur
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Aktuelle Klausuren (1. Examen)

C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Brandenburg)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 1, 3, 4, 9, 11, 13, 16, 17 OBG; §§ 3, 16, 27, 28, 29, 30 BbgVwVG

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO). Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit; räumlicher Geltungsbereich von Verwaltungsakten, insbesondere der Gemeinden im Rahmen der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Berlin)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 4, 11, 12, 13, 14, 17 ASOG; § 8 VwVfG Bln; §§ 6, 7, 11, 13, 14 VwVG; § 63 JustG Bln (vormals § 4 AG VwGO);

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO). Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Bremen)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 1, 2, 4, 5, 6, 10, 100, 140 BremPolG; §§ 11, 12, 14, 17, 18 BremVwVG; Art 8 AG VwGO Bremen;

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO). Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit; räumlicher Geltungsbereich von Verwaltungsakten, insbesondere der Gemeinden im Rahmen der Auftragsverwaltung


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Baden Württemberg)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 70, 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 1, 3 PolG; §§ 2, 4, 12, 18, 19, 20, 23 VwVG BW:

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO). Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit; räumlicher Geltungsbereich von Verwaltungsakten, insbesondere der Gemeinden im Rahmen der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Hessen)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 1, 47, 48, 50, 53, 85, 100 HSOG; § 4 HGO

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO) Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit; räumlicher Geltungsbereich von Verwaltungsakten, insbesondere bei Auftragsangelegenheiten der Gemeinde nach §§ 85 Abs. 1 S. 2 HSOG, 4 Abs. 2 HGO


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Hamburg)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 3, 8, 9 SOG; §§ 3, 8, 12, 14, 29 HmbVwVG

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO). Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Sachsen Anhalt)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 6, 7, 8, 13, 53, 56, 59, 84, 85, 88, 89 SOG LSA; § 9 AG VwGO LSA

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO). Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit; räumlicher Geltungsbereich von Verwaltungsakten, insbesondere der Gemeinden im Rahmen der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Mecklenburg Vorpommern)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 13, 14, 16, 69, 70, 79 ff. SOG M-V

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO). Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit; räumlicher Geltungsbereich von Verwaltungsakten, insbesondere der Gemeinden im Rahmen der Landesaufgaben im übertragenden Wirkungskreis


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Niedersachsen)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 1, 2, 6, 7, 11, 64, 67, 70, 100 NPOG § 80 NJG

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO). Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit; räumlicher Geltungsbereich von Verwaltungsakten, insbesondere der Gemeinden im Rahmen der Auftragsverwaltung


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Rheinland Pfalz)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 1, 3, 4, 5, 9, 91 (106) POG; §§ 2, 4, 61, 62, 64, 66 LVwVG; § 20 AGVwGO

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO). Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit; räumlicher Geltungsbereich von Verwaltungsakten, insbesondere der Gemeinden im Rahmen der Auftragsverwaltung


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Saarland)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 und 2, 44 ff., 76, 81 SPolG; §§ 19, 20 AGVwGO

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO). Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Polizeirechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit; räumlicher Geltungsbereich von Verwaltungsakten, insbesondere der Gemeinden im Rahmen von Auftragsangelegenheiten


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Sachsen)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 1, 5, 12, 14, 15 SächsPBG; §§ 2, 11, 19, 20, 22 SächsVwVG;

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO). Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit; räumlicher Geltungsbereich von Verwaltungsakten, insbesondere der Gemeinden im Rahmen der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Schleswig Holstein)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 174, 176, 218, 219, 229 ff. LVwG

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO) Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit; räumlicher Geltungsbereich von Verwaltungsakten, insbesondere der Gemeinden im Rahmen Aufgabenerfüllung nach Weisung


C 870 - Das unerwünschte Warnschild (Thüringen)
Rechtsstand: 22.11.2021

Vorschriften:

§§ 80, 82, 88, 122, 123 VwGO; §§ 3, 23, 44 StVO; §§ 1, 3, 4, 5, 10, 11 OBG; §§ 45, 46, 48 ThürVwZVG; § 8 AGVwGO

Stichworte:

Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 80 Abs. 5 VwGO; Abgrenzung zur einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Bestimmung der Antragsart im Wege entsprechender Auslegung; Erfordernis eines vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsantrags (§ 80 Abs. 4 und 6 VwGO). Störung der öffentlichen Sicherheit durch Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen; Verhältnis des allgemeinen Ordnungsrechts zur Regelung des § 23 Abs. 1 c StVO; Warnung durch konkludentes Verhalten; Untersagung der Warntätigkeit; räumlicher Geltungsbereich von Verwaltungsakten, insbesondere der Gemeinden im Rahmen der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung


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