Klausur
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Klausuren 1. Examen
Klausuren 2. Examen
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Klausur (2. Staatsexamen)
C 112 - Kawalek ./. Bober
Rechtsstand: 30.08.2021
Vorschriften:
§§ 117, 125, 126, 126 a, 242, 562, 765, 766, 826, 868, 929, 930, 1247 BGB;
§§ 1, 5, 340, 344, 350 HGB;
§§ 1, 2, 3, 4, 7, 9 AnfG;
§ 138 InsO;
§§ 1, 6, 292, 325, 331, 345, 514, 700, 767, 771, 794, 796, 805 ZPO
Stichworte:
Anwaltsklausur: Vorgehen gegen bevorstehende Auszahlung des Vollstreckungserlöses an
den Vollstreckungsgläubiger.
Versteigerungserlös als Surrogat des versteigerten Gegenstandes, Sicherungsübereignung
als Interventionsrecht, Scheingeschäft, Vermieterpfandrecht an eingebrachten Gegenständen,
Pfändbarkeit eines Kraftfahrzeuges eines Arbeitsuchenden, Unpfändbarkeit eines Laptops,
Treuwidrigkeit der Berufung auf das Sicherungseigentum, Schriftform der Bürgschaft,
Mailbürgschaft, Faxbürgschaft, Formfreiheit einer Bürgschaft, Kaufmannseigenschaft eines
nebenberuflichen ebay-Shop-Betreibers, Anfechtung einer benachteiligenden Rechtshandlung,
Anfechtungsberechtigung, Durchbrechung der Rechtskraft, Präklusion von materiellen
Einwendungen gegen titulierten Anspruch, nahestehendes Personenverhältnis, Anfechtungsfrist, anfechtbare Rechtshandlung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, gesetzliche
Vermutung, inkongruente und kongruente Kreditsicherheiten.
Drittwiderspruchsklage, Abgrenzung zur Klage auf vorzugsweise Befriedigung bei Sicherungseigentum, Streitwert bei Erlösauskehr, Antrag auf einstweilige Einstellung der
Zwangsvollstreckung, Hilfsantrag auf vorzugsweise Befriedigung, Hilfsantrag auf Anordnung
der Hinterlegung des Vollstreckungserlöses