Stichworte:
Schmerzensgeldanspruch als Anspruch eigener Art mit Doppelfunktion, Ausgleich für erlittene Schäden und Genugtuung, Maßstab der Dauer der verletzungsbedingten Beeinträchtigungen, keine gesonderten Schmerzensgeldbeträge für unterschiedliche Bewußtseinsphasen des Verletzten; Anstiftung zum Mord, Erkennbarkeit des Verbrechens in seinen wesentlichen Unrechtsdimensionen, Bezug der Bestimmungshandling des Anstifters zu einer hinreichend konkretisierten Tat, vorbehaltlose Veranlassung zur Tatbegehung, Anforderungen an die Anstiftungshandlung; Geldfälschung, Sichverschaffen, Versuch der Beteiligung, Beihilfe zur Geldfälschung, Inverkehrbringen von Falschgeld; gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, Sachbeschädigung, Bahngleis als fremde Sache, Begriff der Beschädigung, versuchte Nötigung, Ausübung von Gewalt, Errichtung eines physischen Hindernisses, Rechtswidrigkeit der Nötigung, Kampf der Meinungen mit geistigen Mitteln, Verwerflichkeit, Geringfügigkeits- bzw. Bagatellprinzip; Urkundenfäls