Die RÜ2 Entscheidung des Monats Januar stammt aus dem Öffentlichen Recht.
StraßenRAbstellen von eScootern auf Straßen ist SondernutzungOVG LSA, Beschl. v. 15.09.2025 – 2 M 94/25, BeckRS 2025, 23739
Die RÜ Entscheidung des Monats Januar stammt aus dem Öffentlichen Recht.
Art. 12, Art. 70, Art. 74 GGTriage-Regelungen verfassungswidrigBVerfG, Beschl. v. 23.09.2025 – 1 BvR 2284/23 u.a., BeckRS 2025, 29284
Die Jahresregister 2025 der RÜStart, RÜ und RÜ2 können über die nachfolgenden Links heruntergeladen werden.
RÜStart
RÜ
RÜ2
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