Assessorkurse


Liebe Freunde,

unter den Referendaren ist der Glaube weit verbreitet, der staatliche Referendardienst werde für die notwendige Vorbereitung sorgen.

Das ist leider Wunsch-Denken!

Ebensowenig wie die Universität auf das erste Staatsexamen angemessen vorbereitet hat, führt auch der staatliche Referendardienst zu einer „Reise ins Nirwana“. Bereits im Jahre 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der staatliche Referendardienst nicht einmal den Anspruch erhebt, bestmöglich auf die zweite juristische Staatsprüfung vorzubereiten. Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche eigene Examensvorbereitung der Referendare notwendig ist. Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht die zusätzliche Tätigkeit eines Richters für das Repetitorium Alpmann Schmidt ausdrücklich gebilligt (BVerwG DVBl 1988, 349, 351).

Da wir seit Jahrzehnten Studenten und Referendare auf das erste und das zweite Staatsexamen in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und in Hessen vorbereiten, möchten wir uns außerdem den folgenden Hinweis erlauben: Die Anforderungen im zweiten Staatsexamen sind wesentlich höher als im ersten Staatsexamen. Im ersten Staatsexamen haben Sie eine wunderbare Punktzahl im Schwerpunktbereich erreicht. Diese Möglichkeit gibt es in der zweiten Staatsprüfung leider nicht. Stattdessen schreiben Sie im zweiten Staatsexamen acht Klausuren. Sie müssen am Beginn der mündlichen Prüfung einen außerordentlich schwierigen Aktenvortrag bewältigen. Dieser Aktenvortrag entscheidet praktisch über die Gesamtnote in der mündlichen Prüfung.

Hinzu kommt, dass das zweite Staatsexamen für den späteren Berufsweg eine wesentlich größere Bedeutung hat als das erste Staatsexamen.

Es ist daher außerordentlich sinnvoll, mit dem Assessorkurs zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen sofort zu beginnen.


Es ist optimal, wenn Sie gleichzeitig mit dem Beginn des Referendardienstes den Assessorkurs im Zivilrecht/Zivilprozessrecht oder im Strafrecht/Strafprozessrecht oder im Öffentlichen Recht besuchen. Der Assessorkurs kann auch dazu dienen, die Tätigkeit in einer Ausbildungsstation vorzubereiten oder zu fördern. Es ist nicht erforderlich, dass Sie vor der Teilnahme am Assessorkurs die entsprechende Ausbildungsstation bereits absolviert haben.

Daher fangen Sie am besten sofort an!

Dadurch verlieren Sie keine Zeit und lernen sofort die im zweiten juristischen Staatsexamen relevanten Probleme und Lösungen kennen.

Außerdem können Sie den Assessorkurs im Regelfall nicht vollständig besuchen, wenn Sie nicht sofort an den Start gehen. Der gesamte Assessorkurs zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen dauert ein Jahr.

Wenn Sie sofort mit dem Assessorkurs beginnen, haben Sie nach einem Jahr das gesamte examensrelevante Material zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen kennen gelernt. Danach haben Sie noch die notwendige Zeit für die selbständige Wiederholung und Vertiefung, um einen optimalen Erfolg im zweiten juristischen Staatsexamen zu erreichen.

Machen Sie nicht wieder die Fehler, wie bei der Vorbereitung zum ersten juristischen Staatsexamen: Der „Glaube“ an die staatliche Ausbildung im Referendardienst wird sich als „Irrglaube" herausstellen. Bei der Vorbereitung zum ersten juristischen Staatsexamen war die „Rettung“ die Verlängerung des Studiums und die Möglichkeit der Notenverbesserung. Den Referendardienst werden Sie hoffentlich nicht noch einmal verlängern.

Der Assessorkurs im Zivilrecht/Zivilprozessrecht dauert insgesamt fünf Monate. Der Kurs wird einmal im Jahr von Oktober bis Februar durchgeführt.

Der Assessorkurs im Strafrecht/Strafverfahrensrecht dauert insgesamt zwei Monate. Der Kurs wird einmal im Jahr im März und April durchgeführt.

Der Assessorkurs im öffentlichen Recht dauert insgesamt drei Monate. Der Kurs wird einmal im Jahr von Mai bis Juli durchgeführt.