Öffentliches Recht

Assessorkurs Öffentliches Recht in Heidelberg ab Mai 2024:

komplett präsent

UND

komplett online

- ohne Aufpreis! -

Jede Kurseinheit wird von uns zusätzlich online zur Verfügung gestellt! Deshalb können die Präsenzkurse beispielsweise online wiederholt und vertieft werden. Wer aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen den Kurs nicht vor Ort besuchen kann, kann an ihm auf diese Weise ebenfalls rein online teilnehmen. Diese zweigleisige Vorgehensweise werden wir selbstverständlich auch für die komplette Dauer des Kurses beibehalten und nebeneinander sowohl präsent als auch online unterrichten! Für diese Leistung fallen keine höheren Kursgebühren an!

Ihr AS-Team Heidelberg/Mannheim
 

 
Der Assessorkurs zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen im Öffentlichen Recht findet einmal im Jahr in den Monaten Mai bis August statt.

Der Kurs wird in Heidelberg, Bienenstraße 10, durchgeführt.

Kursleiter ist Dr. Oliver Münster

Samstag, 04. Mai 2024 um 8.30 bis 13.00 Uhr
Samstag, 11. Mai 2024 um 8.30 bis 13.00 Uhr
Samstag, 18. Mai 2024 um 8.30 bis 13.00 Uhr
Samstag, 25. Mai 2024 um 8.30 bis 13.00 Uhr

Samstag, 01. Juni 2024 um 8.30 bis 13.00 Uhr
Samstag, 08. Juni 2024 um 8.30 bis 13.00 Uhr
Samstag, 15. Juni 2024 um 8.30 bis 13.00 Uhr
Samstag, 22. Juni 2024 um 8.30 bis 13.00 Uhr
Samstag, 29. Juni 2024 um 8.30 bis 13.00 Uhr

Samstag, 06. Juli 2024 um 8.30 bis 13.00 Uhr
Samstag, 13. Juli 2024 um 8.30 bis 13.00 Uhr
Samstag, 20. Juli 2024 um 8.30 bis 13.00 Uhr

Der Kurs umfasst zwölf Veranstaltungen. In jeder Veranstaltung dauert der Unterricht vier Zeitstunden.

Der Kursbeitrag beträgt 540 Euro und ist steuerlich absetzbar. Der Kursbeitrag wird in drei Raten zu 180 Euro abgebucht.

Sie können Ihre Anmeldung schriftlich vornehmen.
Postanschrift: Alpmann Schmidt Heidelberg/Mannheim, Bahnhofstr. 15-17, 64653 Lorsch



Inhalt des Kurses:
 
1. Der Assessorkurs im öffentlichen Recht dauert insgesamt drei Monate und umfasst zwölf Veranstaltungen.

In jeder Veranstaltung dauert der Unterricht vier Zeitstunden. Der Kurs wird einmal im Jahr von Mai bis Juli durchgeführt.

2.
Der Kurs verfolgt das Ziel, systematisch und umfassend auf das zweite juristische Staatsexamen im öffentlichen Recht in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und in Hessen vorzubereiten.

Es ist also ein Systematischer Kurs. Wenn sich dadurch außerdem „Volltreffer“ im zweiten juristischen Staatsexamen in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und in Hessen ergeben, ist das ein wunderbarer zusätzlicher Effekt. Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung mit den Prüfungsämtern in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und in Hessen ist das oft genug der Fall gewesen. Zahlreiche Hörer, die in dieser Zeit an den
Kursen teilgenommen haben, werden das bestätigen.

3.
Auch aus dem Inhalt des Kurses ergibt sich, dass es sich um einen Systematischen Kurs handelt, der umfassend auf das zweite juristische Staatsexamen in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und in Hessen vorbereitet.

a) Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht


Dieser Prozessstoff ist mit dem Inhalt im ersten Staatsexamen überhaupt nicht vergleichbar und hat im zweiten Staatsexamen einen völlig anderen Zuschnitt.

Die Kenntnisse aus dem ersten Staatsexamen würden nicht einmal ausreichen, um das zweite juristische Staatsexamen zu bestehen.

(1) Im zweiten Staatsexamen steht zum Beispiel im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Abfassung von Beschlüssen und Tenorierungen eindeutig im Vordergrund.
Im Klageverfahren in der Hauptsache muss das Urteil und die Tenorierung ebenfalls besonders intensiv trainiert werden. Andernfalls haben Sie im zweiten Staatsexamen keine Chance.

Das vorläufige Rechtsschutzverfahren wird daher systematisch und umfassend bearbeitet, wie das für die Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen notwendig ist. Dazu gehört neben der Vielzahl der möglichen Tenorierungen die Form der Beschlüsse, die Kostenentscheidung, die Streitwertfestsetzung nach dem Gerichtskostengesetz und dem Streitwertkatalog und die Beschwerde gegen Beschlüsse des Gerichts. Außerdem werden die einseitige und die übereinstimmende Erledigungserklärung und der Fortsetzungsfeststellungsantrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren umfassend behandelt.

(2)
Zu einem systematischen und umfassenden Kurs gehören auch die Besonderheiten des vorläufigen Rechtsschutzes im Vollstreckungsrecht, im Straßenverkehrsrecht, im Planfeststellungsrecht, im Gewerberecht, im Ausländerrecht, im Versammlungsrecht, im Straßenrecht und sogar im Europarecht.

Davon werden Sie im Rahmen der Vorbereitung zum ersten Staatsexamen wenig oder gar nichts gehört haben. Lediglich beim vorläufigen Rechtsschutz im Polizeirecht, im Baurecht und im Kommunalrecht werden Sie vielleicht auf vorhandene Kenntnisse zurückgreifen können. Das wird auch notwendig sein, weil es auch in diesem Bereich um Spezialfragen geht, die für das zweite juristische Staatsexamen typisch sind.

(3) Ebenso bildet das Klageverfahren in der Hauptsache mit seinen Besonderheiten im zweiten juristischen Staatsexamen einen weiteren Schwerpunkt des Kurses.


Im Vordergrund stehen die gerichtlichen Zuständigkeiten und die Rechtswegverweisung durch Beschluss, schwierige Probleme der einseitigen und der übereinstimmenden Erledigungserklärung, die Beiladung, die maßgebende Sach- und Rechtslage in den unterschiedlichen Rechtsgebieten während eines langen gerichtlichen Verfahrens, schwierige Zustellungs- und Fristenprobleme aufgrund des Verwaltungszustellungsgesetzes, die Tenorierung verwaltungsgerichtlicher Urteile mit Abwendungsbefugnis und Sicherheitsleistung. Die Besonderheiten des Prozessvergleichs im öffentlichen Recht müssen Sie ebenfalls beherrschen. Die Aufrechnung und das Vorbehaltsurteil im Verwaltungsprozess werden ebenso behandelt, wie die Vollstreckungsgegenklage im Verwaltungsprozess und die Abwehrklagen gegen Vollstreckungsmaßnahmen der Verwaltung.

(4) Spezialfragen des Widerspruchsverfahrens im zweiten juristischen Staatsexamen sind auch Gegenstand des Kurses.


Der Fortsetzungsfeststellungswiderspruch, die Kostenentscheidung einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Bevollmächtigten, die Besonderheiten der Erledigung und der Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren werden erklärt. Zu diesen Spezialfragen gehören auch Klageverfahren gegen einen unvollständigen oder fehlerhaften Widerspruchsbescheid.

(5) Außerdem werden die anwaltliche Tätigkeit und die Anwaltsklausur intensiv in den Kurs einbezogen.


Die Kenntnis dieses Klausurtyps ist im zweiten juristischen Staatsexamen zwingend und wird Ihnen erhebliche Schwierigkeiten bereiten, zumal Sie davon im ersten Staatsexamen keine Ahnung haben mußten.

(6) Schließlich wird der Aktenvortrag im öffentlichen Recht intensiv trainiert.


Der Kurs enthält insoweit zahlreiche Beispiele. Auch insoweit ist die jahrzehntelange Erfahrung mit dem Prüfungsamt in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und in Hessen von besonderer Bedeutung.

Es ist daher empfehlenswert, sich im zweiten juristischen Staatsexamen für einen Aktenvortrag im öffentlichen Recht zu entscheiden. Jedem ist bekannt, dass die Note in der mündlichen Prüfung von der Note im Aktenvortrag entscheidend abhängt. Auch hier werden Sie besondere Schwierigkeiten haben, weil Ihnen diese Form der mündlichen Prüfung aus der Vorbereitung zum ersten Staatsexamen völlig unbekannt ist.

b) Besonderes Verwaltungsrecht


Aufgrund Ihrer Vorbereitung auf das erste Staatsexamen verfügen Sie sicherlich über gute Kenntnisse auf den Gebieten des „Besonderen Verwaltungsrechts“: Polizeirecht, Kommunalrecht, Baurecht.

Diese Kenntnisse reichen für das zweite Staatsexamen bei weitem nicht aus, zumal hier ein zusätzlicher Schwerpunkt des zweiten Staatsexamens im öffentlichen Recht vorliegt. Vor allem im Baurecht müssen Sie Ihre Kenntnisse gegenüber dem ersten Staatsexamen sehr wesentlich erweitern und vertiefen.

Das reicht noch nicht einmal: Zusätzlich benötigen Sie spezielle Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht und im Straßenrecht, im Gewerberecht, im Immissionsschutzrecht, im Versammlungsrecht und im Vollstreckungsrecht.

Der gesamte Prüfungsstoff des „Besonderen Verwaltungsrechts“ wird aufgrund von Fällen aus der neueren Rechtsprechung behandelt. Sie erhalten dazu zahlreiche Übersichten und Lösungen aus der Rechtsprechungsübersicht von Alpmann Schmidt aus Münster. Dadurch befinden Sie sich auch hinsichtlich der Rechtsgebiete des „Besonderen Verwaltungsrechts“ auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung. Im zweiten Staatsexamen ist diese Kenntnis für eine gute Note besonders wichtig.

c) Umfangreiche schriftliche Kursunterlagen


Der gesamte Prüfungsstoff wird durch viele Fälle und Aktenauszüge mit Lösungen vermittelt. Sie erhalten zusätzlich zu den umfangreichen schriftlichen Kursunterlagen zahlreiche Übersichten.
Im Verwaltungsprozessrecht erhalten Sie zum Beispiel sechzehn neue Übersichten, die für das zweite Staatsexamen besonders wichtig sind und die Sie nicht kennen, selbst wenn Sie sich mit den Kursen von Alpmann Schmidt auf das erste Staatsexamen vorbereitet haben.

Hinzu kommen 36 Übersichten von Alpmann Schmidt aus Münster, die der speziellen Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen dienen und die Ihnen bisher nicht bekannt gewesen sind. Diese Übersichten von Alpmann Schmidt aus Münster enthalten zum Beispiel Muster für das verwaltungsgerichtliche Urteil, den Gerichtsbescheid, den Beschluss gemäß § 80 Abs 5 VwGO, die Vollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Titeln, den verwaltungsbehördlichen Erstbescheid, den Aufbau und den Tenor eines Widerspruchsbescheides und weitere 13 Übersichten zur Anwaltsklausur und zu anwaltlichen Schriftsätzen im öffentlichen Recht.

Auch diese erneute Vielzahl von Übersichten zum zweiten Staatsexamen müssen Sie beherrschen. Das ist der absolute Minimal-Standard, der ebenfalls über den Minimal-Standard des ersten Staatsexamens erheblich hinausgeht.

d) Aktuelle Ausgabe der Rechtsprechungsübersicht 1 und der Rechtsprechungsübersicht 2


Schließlich erhalten Sie in jedem Monat während der Dauer des Kurses die aktuelle Ausgabe der Rechtsprechungsübersicht von Alpmann Schmidt aus Münster. Es handelt sich nicht nur um die Rechtsprechungsübersicht 1, die Sie vielleicht aus der Vorbereitung zum ersten Staatsexamen kennen. Sie bekommen auch die Rechtsprechungsübersicht 2. Diese Rechtsprechungsübersicht 2 ist das „Plus für Referendare“. Sie ist also speziell für die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen konzipiert und bereitet durch die Auswahl der Entscheidungen darauf im besonderen vor.

e) Zugriff auf das Archiv der Rechtsprechungsübersicht von Alpmann Schmidt


Während der Dauer des Kurses können Sie kostenlos auf das Archiv der Rechtsprechungsübersicht von Alpmann Schmidt in Münster zugreifen und in der Rechtsprechungsübersicht veröffentlichte Entscheidungen aus allen Rechtsgebieten (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) herunterladen. Das Archiv der Rechtsprechungsübersicht enthält veröffentlichte Entscheidungen ab dem Jahr 2000.

Das ist eine optimale Möglichkeit, um sich zusätzlich auf die hohen Anforderungen des zweiten Staatsexamens in allen drei Rechtsgebieten (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) aktuell zu informieren und ergänzend auf der Grundlage der Rechtsprechung vorzubereiten.

f) Zwölf Assessorklausuren auf Examensniveau


Der Assessorkurs im öffentlichen Recht enthält zwölf Assessorklausuren auf Examensniveau von Alpmann Schmidt aus Münster. Sie erhalten Aktenauszüge und ausführliche Musterlösungen. Sie können diese zwölf Assessorklausuren zu Hause innerhalb von einer Woche bearbeiten und zur Korrektur und Benotung einreichen. Korrektur und Benotung der Klausuren erfolgen auf einem USB-Stick. Dadurch ist eine optimale und individuelle Besprechung mit Verbesserungsvorschlägen für jeden einzelnen Kursteilnehmer gewährleistet. Die Korrekturen der Assessorklausuren auf einem USB-Stick werden durch qualifizierte und erfahrene Juristen erfolgen, die das erste und das zweite juristische Staatsexamen mit besonderem Erfolg abgeschlossen haben und an der juristischen Ausbildung besonders interessiert sind.

4. Teilnehmer des Kurses aus Rheinland-Pfalz und Hessen


Am Assessorkurs im öffentlichen Recht nehmen auch zahlreiche Referendare aus Rheinland-Pfalz und aus Hessen teil. Daher wird im Kurs auch das Landesrecht von Rheinland-Pfalz und Hessen berücksichtigt. Der Assessorkurs ist daher auch für diejenigen optimal geeignet, die das zweite Staatsexamen in Rheinland-Pfalz oder Hessen ablegen. Den Examensanforderungen in diesen Bundesländern und der Rechtsprechung des OVG Koblenz und des VGH Kassel wird ebenfalls Rechnung getragen.

5. Kosten


Der Kursbeitrag beträgt insgesamt 540 Euro und ist steuerlich absetzbar. Der Kursbeitrag wird in drei Raten zu 180 Euro abgebucht.