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Zuwanderungsgesetz soll schon vor seinem Inkrafttreten geändert werden!

Obwohl die entscheidenden Teile des Zuwanderungsgesetzes vom 30.07.2004 (BGBl. I 2004, S. 1950) erst am 01.01.2005 in Kraft treten, hat die Bundesregierung bereits jetzt ein Gesetz zur Änderung des neuen Aufenthaltsgesetzes in das Gesetzgebungs-verfahren eingebracht. Dadurch sollen die Regelungen mit zwischenzeitlich beschlossenen anderen Gesetzen abgestimmt werden. Dies gilt insb. für das SGB-III (zuletzt geändert durch Artikel 3 des Kommunalen Optionsgesetz vom 30.07.2004, BGBl. I 2004, S. 2014) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Art. 1 des Gesetzes vom 23.07.2004 (BGBl. I 2004, S. 1842). Das Aufenthaltsgesetz muss zudem an weitere mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-IV) zusammenhängenden Regelungen angepasst werden. Außerdem soll in das Aufenthaltsgesetz eine Rechtsgrundlage eingefügt werden, um durch den Einsatz biometrischer Verfahren, insb. der Gesichtsbilderkennung, eine Zuordnung von aufgefundenen ausländischen Ausweispapieren zu passlosen Ausländern zu erleichtern (u.a. Einrichtung einer Fundpapier-Datenbank).

Gesetzentwurf in BR-Drs. 662/04



Quelle/Autor: Horst Wüstenbecker  

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