Klausur

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Klausur (1. Examen)

A 711 - Der Teppich, der das Zimmer erst richtig gemütlich gemacht hat
Rechtsstand: 27.03.2023

Vorschriften:

§§ 158, 181, 188, 195, 199, 204, 214, 216, 218, 241, 271, 276, 280, 292, 320, 323, 325, 346, 349, 414, 415, 418, 449, 823, 929, 986, 989, 993, 1168, 1191, 1192 BGB; §§ 1, 3, 167, 253, 260, 261 263, 267, 291 ZPO; §§ 23, 71 GVG

Stichworte:

Schwerpunkte: BGB AT; Schuldrecht AT; Sachenrecht; ZPO. Verjährung. Anspruch auf Rückgewähr nach Rücktritt vom Kaufvertrag; Voraussetzungen des Rücktritts; Einfluss der Verjährung auf den Rücktritt beim Eigentumsvorbehaltskauf. Schadensersatz wegen Beschädigung der zurückzugebenden Sache durch den Rücktrittsgegner nach Rücktritt und nach Rechtshängigkeit der Herausgabeklage. Fortbestand einer Sicherheit trotz Schuldübernahme bzw. Vertragsübernahme; konkludente Zustimmung nach § 418 Abs. 1 S. 3 BGB bei Vertretung mehrerer Gesellschaften. Erstinstanzliche örtliche und sachliche Zuständigkeit. Nachträgliche objektive Klagehäufung


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