Aktuelle Klausuren
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Aktuelle Klausuren (2. Staatsexamen)
D 113 - Jäger ./. Landkreis Saalburg (länderübergreifend)
Rechtsstand: 25.01.2021
Vorschriften:
§§ 80, 80 a, 123 VwGO;
§§ 920, 938 ZPO;
§§ 6, 58, 81 LBO SG;
§§ 1, 2, 49 NachbG SG
Stichworte:
Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht.
Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück;
Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
(§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit
Drittwirkung nach § 80 a VwGO.
Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher
Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung;
Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und
materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen
Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich
privilegierter Anlagen (Garagen); Verhältnis der Abstandsvorschriften der Bauordnung
zu den Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes.
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung
nachbarschützender Vorschriften
D 113 - Jäger ./. Land Berlin
Rechtsstand: 25.01.2021
Vorschriften:
§§ 80, 80 a, 123 VwGO;
§§ 920, 938 ZPO;
§§ 6, 58, 59, 61, 79, 80 BauO Bln
Stichworte:
Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht.
Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück;
Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
(§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit
Drittwirkung nach § 80 a VwGO.
Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher
Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung;
Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und
materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen
Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich
privilegierter Anlagen (Garagen).
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung
nachbarschützender Vorschriften
D 113 - Jäger ./. Land Baden-Württemberg
Rechtsstand: 25.01.2021
Vorschriften:
§§ 80, 80 a, 123 VwGO;
§§ 920, 938 ZPO;
§§ 5, 6, 47, 64 LBO;
§ 4 NRG
Stichworte:
Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht.
Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück;
Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
(§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit
Drittwirkung nach § 80 a VwGO.
Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher
Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung;
Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und
materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen
Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich
privilegierter Anlagen (Garagen); Verhältnis der Abstandsvorschriften der Bauordnung
zu den Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes.
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung
nachbarschützender Vorschriften
D 113 - Jäger ./. Kreis Groß-Gerau (Hessen)
Rechtsstand: 25.01.2021
Vorschriften:
§§ 80, 80 a, 123 VwGO;
§§ 920, 938 ZPO;
§§ 6, 61, 62, 63 HBO;
§ 11 HessNachbG
Stichworte:
Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht.
Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück;
Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
(§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit
Drittwirkung nach § 80 a VwGO.
Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und materieller
Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen
Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich privilegierter
Anlagen (Garagen).
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung
nachbarschützender Vorschriften
D 113 - Jäger ./. Freie und Hansestadt Hamburg
Rechtsstand: 25.01.2021
Vorschriften:
§§ 80, 80 a, 123 VwGO;
§§ 920, 938 ZPO;
§§ 6, 58, 59, 60, 75 HBauO
Stichworte:
Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht.
Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück;
Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
(§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit
Drittwirkung nach § 80 a VwGO.
Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher
Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung;
Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und
materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen
Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich
privilegierter Anlagen (Garagen).
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung
nachbarschützender Vorschriften
D 113 - Jäger ./. Landkreis Wolfenbüttel (Niedersachsen)
Rechtsstand: 25.01.2021
Vorschriften:
§§ 80, 80 a, 123 VwGO;
§§ 920, 938 ZPO;
§§ 5, 57, 59 ff., 79 NBauO;
NachbarrechtsG Nds. (NNachbG)
Stichworte:
Anwaltliche Antragsschrift/Prozessrecht und Baurecht.
Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück;
Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
(§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit
Drittwirkung nach § 80 a VwGO.
Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher
Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung;
Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und
materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen
Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich
privilegierter Anlagen (Garagen); Verhältnis der Abstandsvorschriften der Bauordnung
zu den Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes.
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung
nachbarschützender Vorschriften
D 113 - Jäger ./. Stadt Steinfurt (Nordrhein-Westfalen)
Rechtsstand: 25.01.2021
Vorschriften:
§§ 80, 80 a, 123 VwGO;
§§ 920, 938 ZPO;
§§ 6, 58, 81 BauO NRW;
§§ 1, 2, 49 NachbG NRW
Stichworte:
Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht.
Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück;
Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
(§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit
Drittwirkung nach § 80 a VwGO.
Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher
Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung;
Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und
materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen
Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich
privilegierter Anlagen (Garagen); Verhältnis der Abstandsvorschriften der Bauordnung
zu den Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes.
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung
nachbarschützender Vorschriften
D 113 - Jäger ./. Landkreis Bernkastel-Wittlich (Rheinland-Pfalz)
Rechtsstand: 25.01.2021
Vorschriften:
§§ 80, 80 a, 123 VwGO;
§§ 920, 938 ZPO;
§§ 8, 59, 61, 62, 80 LBauO
Stichworte:
Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht.
Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück;
Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
(§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit
Drittwirkung nach § 80 a VwGO.
Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher
Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung;
Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und
materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen
Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich
privilegierter Anlagen (Garagen); Verhältnis der Abstandsvorschriften der Bauordnung
zu den Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes.
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung
nachbarschützender Vorschriften
D 113 - Jäger ./. Landkreis Merzig-Wadern (Saarland)
Rechtsstand: 25.01.2021
Vorschriften:
§§ 80, 80 a, 123 VwGO;
§§ 920, 938 ZPO;
§§ 7, 8, 57, 60, 61, 81 LBO
Stichworte:
Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht.
Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück;
Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
(§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit
Drittwirkung nach § 80 a VwGO.
Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher
Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung;
Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und
materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen
Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich
privilegierter Anlagen (Garagen); Verhältnis der Abstandsvorschriften der Bauordnung
zu den Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes.
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung
nachbarschützender Vorschriften