Aktuelle Klausuren

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Klausur
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Aktuelle Klausuren (2. Staatsexamen)

D 113 - Jäger ./. Landkreis Saalburg (länderübergreifend)
Rechtsstand: 25.01.2021

Vorschriften:

§§ 80, 80 a, 123 VwGO; §§ 920, 938 ZPO; §§ 6, 58, 81 LBO SG; §§ 1, 2, 49 NachbG SG

Stichworte:

Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht. Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück; Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit Drittwirkung nach § 80 a VwGO. Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung; Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich privilegierter Anlagen (Garagen); Verhältnis der Abstandsvorschriften der Bauordnung zu den Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes. Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften


D 113 - Jäger ./. Land Berlin
Rechtsstand: 25.01.2021

Vorschriften:

§§ 80, 80 a, 123 VwGO; §§ 920, 938 ZPO; §§ 6, 58, 59, 61, 79, 80 BauO Bln

Stichworte:

Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht. Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück; Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit Drittwirkung nach § 80 a VwGO. Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung; Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich privilegierter Anlagen (Garagen). Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften


D 113 - Jäger ./. Land Baden-Württemberg
Rechtsstand: 25.01.2021

Vorschriften:

§§ 80, 80 a, 123 VwGO; §§ 920, 938 ZPO; §§ 5, 6, 47, 64 LBO; § 4 NRG

Stichworte:

Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht. Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück; Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit Drittwirkung nach § 80 a VwGO. Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung; Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich privilegierter Anlagen (Garagen); Verhältnis der Abstandsvorschriften der Bauordnung zu den Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes. Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften


D 113 - Jäger ./. Kreis Groß-Gerau (Hessen)
Rechtsstand: 25.01.2021

Vorschriften:

§§ 80, 80 a, 123 VwGO; §§ 920, 938 ZPO; §§ 6, 61, 62, 63 HBO; § 11 HessNachbG

Stichworte:

Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht. Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück; Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit Drittwirkung nach § 80 a VwGO. Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich privilegierter Anlagen (Garagen). Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften


D 113 - Jäger ./. Freie und Hansestadt Hamburg
Rechtsstand: 25.01.2021

Vorschriften:

§§ 80, 80 a, 123 VwGO; §§ 920, 938 ZPO; §§ 6, 58, 59, 60, 75 HBauO

Stichworte:

Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht. Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück; Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit Drittwirkung nach § 80 a VwGO. Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung; Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich privilegierter Anlagen (Garagen). Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften


D 113 - Jäger ./. Landkreis Wolfenbüttel (Niedersachsen)
Rechtsstand: 25.01.2021

Vorschriften:

§§ 80, 80 a, 123 VwGO; §§ 920, 938 ZPO; §§ 5, 57, 59 ff., 79 NBauO; NachbarrechtsG Nds. (NNachbG)

Stichworte:

Anwaltliche Antragsschrift/Prozessrecht und Baurecht. Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück; Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit Drittwirkung nach § 80 a VwGO. Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung; Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich privilegierter Anlagen (Garagen); Verhältnis der Abstandsvorschriften der Bauordnung zu den Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes. Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften


D 113 - Jäger ./. Stadt Steinfurt (Nordrhein-Westfalen)
Rechtsstand: 25.01.2021

Vorschriften:

§§ 80, 80 a, 123 VwGO; §§ 920, 938 ZPO; §§ 6, 58, 81 BauO NRW; §§ 1, 2, 49 NachbG NRW

Stichworte:

Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht. Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück; Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit Drittwirkung nach § 80 a VwGO. Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung; Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich privilegierter Anlagen (Garagen); Verhältnis der Abstandsvorschriften der Bauordnung zu den Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes. Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften


D 113 - Jäger ./. Landkreis Bernkastel-Wittlich (Rheinland-Pfalz)
Rechtsstand: 25.01.2021

Vorschriften:

§§ 80, 80 a, 123 VwGO; §§ 920, 938 ZPO; §§ 8, 59, 61, 62, 80 LBauO

Stichworte:

Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht. Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück; Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit Drittwirkung nach § 80 a VwGO. Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung; Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich privilegierter Anlagen (Garagen); Verhältnis der Abstandsvorschriften der Bauordnung zu den Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes. Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften


D 113 - Jäger ./. Landkreis Merzig-Wadern (Saarland)
Rechtsstand: 25.01.2021

Vorschriften:

§§ 80, 80 a, 123 VwGO; §§ 920, 938 ZPO; §§ 7, 8, 57, 60, 61, 81 LBO

Stichworte:

Gerichtliche Eilentscheidung/ Prozessrecht und Baurecht. Anspruch auf behördliches Einschreiten gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück; Geltendmachung des Anspruchs im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO); Abgrenzung zum Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte mit Drittwirkung nach § 80 a VwGO. Rechtsgrundlage für präventives Bauverbot: Abgrenzung von bauordnungsrechtlicher Spezialermächtigung (Baueinstellung als Standardmaßnahme) sowie Generalermächtigung; Anforderungen an den Erlass eines Bauverbots; Verhältnis von formeller und materieller Illegalität des geplanten Vorhabens; Verstoß gegen die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften, insbesondere bei nachträglicher Änderung ursprünglich privilegierter Anlagen (Garagen); Verhältnis der Abstandsvorschriften der Bauordnung zu den Abstandsvorschriften des Nachbarrechtsgesetzes. Voraussetzungen des Anspruchs auf Einschreiten: Ermessensreduzierung bei Verletzung nachbarschützender Vorschriften


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