Prüfungsaufgaben erfordern fast ausschließlich die Lösung konkreter Fälle. Die
Klausurfälle Europarecht enthalten gutachterliche Musterlösungen der typischen
Standardprobleme aus dem Europarecht. Dazu zählen die wichtigsten „Klausurklassiker“,
die immer wieder Gegenstand von Semesterabschluss- und Übungsklausuren
sind. Daneben sind auch aktuelle Entscheidungen des EuGH berücksichtigt,
die sich ebenso als Klausurmotiv eignen.
Die Klausurfälle Europarecht richten sich in erster Linie an Studierende im Grund- und Hauptstudium, bieten
sich aber auch zur gezielten Wiederholung vor dem Examen an.
Klausurrelevante Problembereiche anhand von Fällen, u.a.:
- Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit
- EU-Grundrechte: Vorratsdatenspeicherung, Kurzberichterstattung
- Sekundäres Unionsrecht: unmittelbare und horizontale Wirkung von Richtlinien, unionsrechtliche Staatshaftung
- Beihilferecht: Notifizierungsverfahren, Konkurrenzschutz
- Verhältnis EU-Recht – nationales Recht: ultra-vires-Kontrolle, Recht auf Vergessen
- Prozessrecht: Nichtigkeitsklage, Vorabentscheidungsverfahren, Vertragsverletzungsverfahren