Prüfungsaufgaben erfordern fast ausschließlich die Lösung konkreter Fälle.
Die Fälle Europarecht enthalten gutachterliche Musterlösungen der typischen Standardprobleme aus dem Europarecht. Dazu zählen die wichtigsten „Klausurklassiker“, die immer wieder Gegenstand von Semesterabschluss- und Übungsklausuren sind. Und nicht selten als bereits bekannter „Baustein“ in Examensklausuren wiedergefunden werden können. Daneben sind auch aktuelle Entscheidungen des EuGH berücksichtigt, die sich ebenso als Klausurmotiv eignen.
Die Fälle richten sich daher in erster Linie an Studierende im Grund- und Hauptstudium, bieten sich aber auch zur gezielten Wiederholung vor dem Examen an.
Klausurrelevante Problembereiche anhand von Fällen, u.a.:
- Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit (Arzneiversendung, Reinheitsgebot), Niederlassungsfreiheit (Aufenthalt des Schlüsselpersonals, Notarzulassung)
- EU-Grundrechte: Vorratsdatenspeicherung, Kurzberichterstattung
- Sekundäres Unionsrecht: unmittelbare und horizontale Wirkung von Richtlinien, unionsrechtliche Staatshaftung
- Beihilferecht: Notifizierungsverfahren, Konkurrenzschutz
- Verhältnis EU-Recht – nationales Recht: ultra-vires-Kontrolle
- Prozessrecht: Nichtigkeitsklage, Vorabentscheidungsverfahren, Vertragsverletzungsverfahren