Konzentriertes Examenswissen: Straftaten gegen Leben, Körper, Freiheit, Ehre und persönlichen Lebensbereich; ferner zu den Verkehrs-, Brandstiftungs-, Urkundsdelikten und Straftaten gegen Rechtspflege und Verwaltung.
Schwerpunkte nach Examensbedeutung: Aktualisierte Hinweise auf Begrenzungen des Prüfungsstoffs in den einzelnen Bundesländern
Wegweiser-Übersichten, Prüfungsschemata, alle aktuellen Examensprobleme, Streitdarstellungen mit Stellungnahmen, Falllösungen im Gutachtenstil, Zusammenfassungen nach jedem Kapitel, Klausur- und Aufbauhinweise, QR-Code-Verlinkungen zu einschlägigen Fallbesprechungen bei Youtube.
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf dem Stand Januar 2022
Neue und neugefasste Straftatbestände: Bedrohung (§ 241), Qualifikationen der Ehrverletzungsdelikte (§§ 185–188), verhetzende Beleidigung (§ 192 a), Geldwäsche (§ 261)
Tatbestandliche Bewertungseinheiten und Konkurrenzen zu jeder Tatbestandsgruppe
Neue Rechtsentwicklungen: Abgrenzung Schwangerschaftsabbruch und Totschlag, Rechtfertigung der Triage, Gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs und mittels hinterlistigen Überfalls, Verhältnis Tötungsdelikte und schwere Körperverletzung, qualifikationsspezifischer Zusammenhang bei mittäterschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge, Qualifikationen der Aussetzung, empfindliches Übel bei der Nötigung, Freiheitsberaubung durch Drohung, Verhältnis Nötigung zu Bedrohung, Überwindung der Zugangssicherung bei Datenausspähung, absolute Fahruntüchtigkeit
bei E-Scootern, Begriff des Kraftfahrzeugrennens und Zurechnung von Gefährdungshandlungen anderer Rennteilnehmer, Tatbestandsmäßigkeit mehrfacher Brandstiftungen an demselben Objekt, Brandstiftung gemäß § 306 als gemeingefährliches Eigentumsdelikt, analoge Anwendung der tätigen Reue gemäß § 306 e, Gebrauchen manipulierter Urkunden und echter Ausweise mittels Kopie und Scan, Nachteilszufügungsabsicht i.S.v. § 274 bei Entwendung oder Missbrauch von Girocards, mittelbare Täterschaft bei Falschverdächtigung, pflichtwidrige Diensthandlung und Dienstausübung bei den Korruptionsdelikten u.v.m.
Vom Spezialisten: Der Autor ist Fachanwalt für Strafrecht und seit über 40 Jahren Repetitor.