Prüfungsaufgaben erfordern fast ausschließlich die Lösung konkreter
Fälle. Die Klausurfälle Familienrecht behandeln klausurtypische Standardprobleme
inkl. der wichtigsten „Klausurklassiker“, jeweils anhand
einer gutachterlichen Musterlösung. Hinweise zur Klausurtechnik und
-taktik erleichtern den Einstieg in den Prüfungsstoff und den jeweiligen
Prüfungsaufbau. Die Fälle richten sich an Studierende im Grund- und
Hauptstudium. Sie dienen sowohl der Vorbereitung auf die Semesterabschlussklausur
als auch zur Wiederholung in den höheren Semestern.
Aus dem Inhalt:
. Verlöbnis . Allgemeine Ehewirkungen . Scheidung . Elterliche Sorge
und Umgang . Zugewinnausgleich . Ehewohnung und Hausrat . Ehevertrag
. Kindesunterhalt . Ehegattenunterhalt . Vaterschaftsanfechtung
und -feststellung . nichteheliche Lebensgemeinschaft . Nebengüterrecht
Klausurrelevante Problembereiche anhand von Fällen, u.a.:
. Schlüsselgewalt . Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365 und 1369
. Zerrüttungsprinzip . Umgangsrecht des biologischen Vaters . Ermittlung
des Anfangsvermögens . ehebezogene unbenannte Zuwendungen
. Erwerbsobliegenheiten beim Kindesunterhalt . Unterhaltsverpflichtung
bei Zweitausbildung . Kind als Schaden . Trennungsunterhalt
. unbenannte Zuwendungen . Ehegatteninnengesellschaft