Dieses Skript vermittelt Ihnen als Referendar/in die Teile des materiellen öffentlichen Rechts, die
Sie im Assessorexamen zwingend benötigen. Dazu ist das Verwaltungsrecht so auf das Wesentliche
verdichtet, dass Sie es umfangmäßig bewältigen können. Die Assessorklausuren im öffentlichen
Recht stammen fast ausschließlich aus dem Verwaltungsrecht BT. Anders als die Kommentare
im Zivil- und Strafrecht hilft Ihnen der Kommentar zum VwVfG, der nur das Verwaltungsrecht AT
behandelt, in der öffentlich-rechtlichen Klausur materiellrechtlich kaum weiter. Vielmehr müssen
Sie das von den BT-Gebieten im Kopf haben, was in diesem Skript erläutert ist. Auswahl, Umfang
und Darstellungsweise beschränken sich strikt auf das Prüfungsnotwendige – denn Examen
ist Examen und Praxis ist Praxis.
Im Laufe Ihres Referendariats haben Sie erkannt, dass Verfügungs- und Urteilstechnik nicht
genügen, um im Zweiten Examen Erfolg zu haben, weil auch im Assessorexamen das materielle
Verwaltungsrecht im Vordergrund steht. Sie können sich aber nicht flächendeckend auf das
gesamte Verwaltungsrecht BT vorbereiten. Das müssen Sie auch nicht. Sie müssen von vielem
etwas und nur in wenigen Bereichen etwas mehr wissen.
Dieses AS-Skript zeigt Ihnen, was Sie wissen müssen. Nach jahrelanger Auswertung von Echtklausuren
und Kurzvorträgen sind in ihm die Themen und Falleinkleidungen destilliert, die im
Assessorexamen typischerweise gestellt werden. Auch die „Fallen“ und „falschen Fährten“, über
die man immer wieder stolpert, werden nicht vergessen.
Zielgruppe
Referendare, junge Berufspraktiker