Prüfungsaufgaben erfordern fast ausschließlich die Lösung konkreter Fälle.
Die Fälle Sachenrecht 1 enthalten gutachterliche Musterlösungen der typischen
Standardprobleme aus dem Mobiliarsachenrecht. Dazu zählen die
wichtigsten „Klausurklassiker“, die immer wieder Gegenstand von Semesterabschluss-
und Übungsklausuren sind. Und nicht selten als bereits bekannter
„Baustein“ in Examensklausuren wiederzufinden sind.
Die Fälle richten sich daher in erster Linie an Studierende im Grund- und
Hauptstudium, bieten sich aber auch zur gezielten Wiederholung vor dem
Examen an.
Klausurrelevante Problembereiche anhand von Fällen, u.a.:
. Grundprinzipien des Sachenrechts . Rechtsgeschäftliche Übertragung des
Eigentums durch den Berechtigten . Streckengeschäft . Übergabesurrogat
durch Besitzkonstitut . Übergabesurrogate (Besitzkonstitute, Abtretung von
Herausgabeansprüchen) . Erwerb vom Nichtberechtigten . Gutgläubiger
lastenfreier Erwerb vom Nichtberechtigten . Gutgläubiger Scheingeheißerwerb
. Abhandenkommen (§ 935) . Anwartschaftsrecht an beweglichen
Sachen . Sicherungseigentum und Vermieterpfandrecht . Vermischung und
Vermengung . EBV . Fremdbesitzerexzess . Privilegierung nach § 991
. Rechtsgrundloser Erwerb nach § 988 analog . Verwendungsersatz . Nutzungsersatz
. Schadensersatz