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Kommunalrecht NRW

Die von vielen Studenten tiefempfundene Abneigung gegen das Kommunalrecht ist nicht nur unbegründet, sondern ändert auch nichts an der Tatsache, dass das Kommunalrecht zum Prüfungsstoff im 1. Examen gehört. Da wir unsere Aufgabe ernst nehmen, Sie möglichst gut auf das 1. Examen vorzubereiten, können wir nicht empfehlen, bei diesem Rechtsgebiet "auf Lücke" zu setzen. Eine rasche und auf das Wesentliche beschränkte Durchdringung des Rechtsgebietes dürfte allerdings in "Heimarbeit" schwerlich zu bewerkstelligen sein. Daher bieten wir zweimal im Jahr eine Sonderveranstaltung zum Kommunalrecht an, in der anhand von Fällen mit Lösungen sowie von Übersichten die notwendigen Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet kompakt vermittelt werden. Die Veranstaltung findet an zwei (i.d.R.) aufeinanderfolgenden Tagen statt und umfasst pro Tag 4,5 Unterrichtsstunden zuzüglich Pause.


Da es sich um eine Sonderveranstaltung handelt, die fachlich in sich abgeschlossen ist, besteht eine Teilnahmemöglichkeit auch für Interessenten, die nicht Hörer: Innen unserer Jahreskurse sind (begrenzte Teilnehmerzahl).
Der jeweils geltende Teilnahmepreis beträgt:

Für Althörer50,00 €
Für Externe60,00 € 

Anmeldung für Externe

Die Termine finden Sie hier

 

Eine Teilnahme an der obigen Veranstaltung macht nur für Hörer: Innen Sinn, die

- Verwaltungsrecht (jedenfalls teilweise) bereits gehört
- und die entsprechende Veranstaltung im vorangegangenen Halbjahr noch nicht besucht haben.



Quelle/Autor: an-AS   AS Berlin-Rheinland